Richtigstellungen zur Aufhebung der Baumschutzsatzung
In den letzten Wochen wurde über die Aufhebung der Baumschutzsatzung in Paderborn kontrovers und mit teils unzutreffenden Behauptungen diskutiert und berichtet. Die FDP-Fraktion möchte zur Richtigstellung einiger Behauptungen beitragen, die Gründe für den Antrag zur Aufhebung der Baumschutzsatzung erläutern und somit zu einer sachlichen Diskussion beitragen.
Als FDP-Fraktion haben wir den Antrag zur Abschaffung der Baumschutzsatzung damit begründet, dass die Satzung einen unverhältnismäßigen, ordnungspolitischen Eingriff in die Eigentumsrechte der Bürgerinnen und Bürger Paderborns darstellt. Darüber hinaus verursacht die Satzung einen nicht zu unterschätzenden bürokratischen Aufwand, der in zusätzliche Kosten für Verwaltung und Grundstückseigentümer seinen Ausdruck findet.
In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurden daraufhin Zahlen zu angeblichen „Gewinnen“ der Stadt durch die Anwendung der Baumschutzsatzung genannt. Diese Zahlen sind aber im Haushalt nicht zu finden. Vielmehr belastet die Baumschutzsatzung durch aufwändige Antragsgebühren und Bescheide die Bürgerinnen und Bürger. Das bedeutet: Die Einnahmen durch diese Gebühren stellen keine Gewinne dar, sondern sind eine zusätzliche finanzielle Belastung. Mit dem bürokratischen Aufwand sind aktuell zwei halbe Stellen beschäftigt. Bei einem Wegfall der Satzung könnten diese Stellen in anderen Bereichen sinnvoll genutzt werden, für die dringend Personalbedarf besteht. Dass dies eine Einsparung im Sinne der Verwaltungsressourcen darstellt, ist unbestritten und erhöht die Effizienz im öffentlichen Dienst.
Des Weiteren wird immer wieder eine hohe Zahl von Fällaufträgen ins Feld geführt, um die Notwendigkeit der Satzung zu belegen. Tatsächlich gab es aber in den vergangenen zwei Jahren insgesamt 258 Anträge, also durchschnittlich 129 Anträge pro Jahr. Dies entspricht einem Anteil von 0,0008 Anträgen pro Einwohner und Jahr. Die Zahlen belegen also eher die Bürokratisierung als einen echten Bedarf für die Baumschutzsatzung.
Ein wiederholt vorgebrachtes Argument unterstellt der Paderborner Bevölkerung, sie habe die Absicht, vermehrt Bäume zu fällen und missachte so den Umweltschutz. Diese Annahme ist weder belegt noch gerechtfertigt. „Die Freien Demokraten Paderborn sind überzeugt, dass Paderborns Bürgerinnen und Bürger auch ohne Satzung verantwortungsvoll mit ihrem Baumbestand umgehen.“, so Alexander Senn, Fraktionsvorsitzender der FDP Paderborn.
Das Ziel der Satzung, schutzwürdige Bäume im nennenswerten Umfang zu erhalten und neue Anpflanzungen vorzunehmen, wird verfehlt, vielleicht sogar vereitelt.
Es wurde auch mehrfach vermutet, es hätte Absprachen zwischen der FDP und anderen Fraktionen gegeben. Frank van Koten, Stadtverbandsvorsitzender des FDP Stadtverbandes Paderborn dazu: „Die FDP Paderborn trifft ihre Entscheidungen unabhängig und orientiert sich nicht an der möglichen Unterstützung anderer Fraktionen.“ Und weiter: „Selbstverständlich gab es auch dieses Mal keinerlei Abstimmungsgespräche mit anderen Fraktionen.“
Anmerkung: Der Umweltausschuss hat keine Befugnis, Satzungen aufzuheben, sondern kann lediglich eine Empfehlung aussprechen. Die endgültige Entscheidung liegt beim Rat der Stadt, wo die Stimmen der AFD für diesen Beschluss nicht erforderlich sind.
8. November 2024