Missstände bei den KiTa-Betreuungszeiten

Freie Demokraten für mehr Flexibilität und echte Wahlfreiheit

Eltern haben einen gesetzlichen Anspruch auf wahlweise 25, 35 oder 45 Stunden wöchentliche Betreuungszeit. Wie aus der Beantwortung einer Kleinen Anfrage der FDP-Landtagsfraktion jedoch nun hervorgeht, fehlt in der Stadt Paderborn eine ausreichende Auswahl der Betreuungszeiten bei der Betreuung des Kindes in einer KiTa.

WB 17 Sascha Pöppe

Sascha Pöppe

Dazu erklärt Sascha Pöppe, Ratsherr der Freien Demokraten: „In der Stadt Paderborn haben viele Eltern nur die Auswahl aus 35 oder 45 Stunden Betreuungszeit. So sind nur 4,40 Prozent der Gesamtplätze mit 25 Stunden Betreuungszeit vorgehalten. Während diese Quote mit 4,75 Prozent bei den U3-Kindern noch leicht besser ausfällt als bei den Ü3-Kindern mit 4,30 Prozent ist das insgesamt noch viel zu gering. In absoluten Zahlen ausgedrückt sind es gerade einmal 54 U3 Betreuungsplätze mit einer 25-stündigen Betreuungszeit. Doch insbesondere Mütter und Väter, die in Teilzeit wieder arbeiten, wünschen sich kürzere Betreuungszeiten. Ohne ein entsprechendes Angebot an diesen Plätzen werden die Eltern dann jedoch zu höheren Elternbeiträgen gezwungen. Das ist nicht verursachungsgerecht.“

Pöppe fordert daher, dass jeder nur den Teil bezahlt, den er auch tatsächlich in Anspruch nimmt: „Die Wahlfreiheit existiert doch in Paderborn sonst nur auf dem Papier. Wir müssen feststellen, ob es einen Missstand gibt und diesen dann umgehend beseitigen, damit die Eltern hier endlich eine echte Wahlfreiheit bei den Betreuungszeiten haben!“ Es sei doch gerade wünschenswert, dass junge Eltern wieder den Weg zurück in den aktiven Arbeitsmarkt fänden, eine Beschränkung durch ein fehlerhaftes Betreuungsangebot würde allerdings gegenteilig wirken, mahnen die Freien Demokraten. „Es gibt Fälle, in denen Eltern bewusst geraten wird, einen höheren Stundensatz als benötigt zu beantragen, um überhaupt eine Chance auf Zuteilung zu erhalten. Dem müssen wir entgegenwirken und mehr Flexibilität schaffen.“ Ein entsprechender Prüfauftrag an die Verwaltung sei in der Vorbereitung.


16. Januar 2015

Alle Beiträge Drucken